Herzlich Willkommen

auf der Internetseite meiner Privatpraxis für Psychotherapie und Psychoanalyse

Sehr geehrte Besucher:innen,

im Folgenden möchte ich Sie über mein Behandlungsangebot informieren. Ich biete psychotherapeutische Einzeltherapie in den Vertiefungsrichtungen Psychoanalyse/Analytische Psychotherapie und tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie für Erwachsene an. Sollten Sie auf der Suche nach einem Therapieplatz sein, können Sie mich gern kontaktieren.

Bitte beachten Sie, dass eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen nicht möglich ist.

Daher richtet sich das Angebot in erster Linie an privat versicherte Personen, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler:innen. Bitte klären Sie vorab, ob und unter welchen Bedingungen Ihre private Krankenkasse bzw. Beihilfestelle die Kosten für Psychotherapie erstattet. Gesetzlich Versicherte haben unter Umständen die Möglichkeit die Kosten einer notwendigen und zeitnah erforderlichen Psychotherapie in einer Privatpraxis von Ihren Krankenkassen erstattet zu bekommen (Kostenerstattungsverfahren). Sollten Sie erwägen, im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens eine Psychotherapie zu beantragen, informieren Sie sich bitte auf den vielfältigen Internetportalen, die Informationen hierzu zusammengefasst haben.

Aktuell sind in meiner Praxis kurzfristig freie Termine verfügbar.
Kontaktieren Sie mich unter: 0170 / 18 77 644

Praxisadresse:
Psychotherapeutische Praxis Falk Sickmann
Weichselstr. 31
10247 Berlin

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Ihr
Falk Sickmann

zum Seitenanfang

Analytisch begründete Verfahren

Die tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie und die Psychoanalyse/Analytische Psychotherapie gehören zu den analytisch begründeten Therapieverfahren. Sie teilen die gleichen theoretischen Grundannahmen, die auf den Entdeckungen, Theorien, klinischen Erfahrungen und den Anwendungen der Psychoanalyse zur Gesellschafts- und Kulturanalyse Sigmund Freuds, seiner Mitstreiter:innen und Nachfolger:innen fußen.

Die zentrale Grundannahme dieser Wissenschaft liegt in der Erkenntnis, dass Motive menschlichen Verhaltens und psychische Erlebensweisen wesentlich von unbewussten Wünschen und Prozessen ausgehen und die psychische Verfasstheit eines Menschen maßgeblich beeinflussen. Symptome werden verstanden als Ausdruck unbewusster Konflikte, die zwischen widerstreitenden inneren Strebungen, aber auch zwischen dem Subjekt und der Umwelt bestehen.

Psychoanalyse (Analytische Psychotherapie): Eine Psychoanalyse wird i. d. R. »hochfrequent« durchgeführt, d. h. die Analysand:innen kommen drei bis vier Mal pro Woche zur Behandlung, die im Liegen stattfindet. Der Prozess läuft über zwei bis vier Jahre und umfasst eine tiefgreifende Auseinandersetzung mit der eigenen Lebensgeschichte, die vor dem Hintergrund unbewusster Motive und der individuellen Struktur des Begehrens durchgearbeitet wird. Dieses Behandlungsverfahren eignet sich besonders für chronifizierte Störungsbilder, die evtl. zuvor schon psychotherapeutisch behandelt wurden. Weiterhin gibt es modifizierte analytische Behandlungen, die mit geringerer Frequenz und im Sitzen durchgeführt werden. Diese Behandlungsform eignet sich besonders für Menschen, die unter strukturellen Defiziten, schweren Psychopathologien und umfangreichen Symptomatiken leiden, für die eine »klassische Psychoanalyse« im regressionsfördernden Setting (Liegen, hohe Frequenz) nicht infrage kommt.

Tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie (TP): Eine TP ist i. d. R. bei Schwierigkeiten auf Grund einer nicht chronifizierten psychischen Störung indiziert und nimmt die aktuellen Lebensumstände in den Fokus. Es wird im »Hier und Jetzt« gearbeitet, wobei selbstverständlich auch biographische Aspekte einbezogen werden. Im Gegensatz zur Psychoanalyse sollen jedoch die momentanen Belastungen adressiert und vor dem Hintergrund unbewusster Motive und der individuellen Begehrensstruktur eingeordnet werden. Die Behandlung findet meistens mit einer Stunde pro Woche im Sitzen statt. Der Prozess läuft über ein bis zwei Jahre. Neben der tiefenpsychologischen Langzeitbehandlung gibt es auch die Behandlungsform der Kurzzeittherapie. Diese erstreckt sich über einen deutlich kürzeren Zeitraum, meistens vier bis acht Monate, und eignet sich besonders für die Behandlung klar umrissener, aktueller psychischen Schwierigkeiten, die häufig auf Grund evtl. belastender Lebensereignisse (Krisen im Zusammenhang mit Aufnahme/Beendigung einer Ausbildung/eines Studiums, Begründung/Beendigung von Partnerschaften, Elternschaft, Jobwechsel, Eintritt ins Rentenalter, nicht geglückten Trauerprozesse usw.) auftreten.

Ablauf

Wenn Sie eine Behandlung bei mir beginnen möchten, informieren Sie sich bitte vorher bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle über das Procedere zur Aufnahme einer psychotherapeutischen Behandlung. Häufig haben die privaten Krankenversicherungen eigene Regelungen und die Abläufe unterscheiden sich von Versicherung zu Versicherung. Sie können mit mir gern einen Termin zur »Psychotherapeutischen Sprechstunde« vereinbaren, in der eine vorläufige Diagnose und ggf. Indikation für ein psychotherapeutisches Verfahren gestellt wird bzw. der Ausschluss einer behandlungsbedürftigen psychischen Störung und ggf. anderweitige Maßnahmen der psychosozialen Versorgung besprochen werden können. Die »Psychotherapeutische Sprechstunde« umfasst pro Kalenderjahr max. sechs Termine im Umfang von 25 Minuten. Ich führe Sprechstunden regelhaft an einem Doppeltermin im Umfang von 50 Minuten durch. Sollte es erforderlich sein, kann ein zweiter Termin für eine Sprechstunde vereinbart werden. Sollte die Indikation für eine Psychoanalyse oder tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie bestehen, kann ich Ihnen einen Folgetermin für den Einstieg in die Probatorik anbieten. Die »Probatorischen Sitzungen« dienen dazu, um festzustellen, ob Sie und ich gemeinsam an Ihren Symptomen arbeiten möchten, es also zwischen uns »passt«. Die therapeutische Passung ist eine der wichtigen prognostischen Faktoren für den Erfolg einer Psychotherapie. Hierbei geht es nicht darum, Sympathie zu erzwingen oder dass etwas »richtig« oder »falsch« gemacht wird, sondern ob Sie und ich eine Grundlage für eine Zusammenarbeit in einer respekt- und vertrauensvollen therapeutischen Beziehung finden. In einem gesonderten Termin wird eine ausführliche biographische Anamnese erhoben. Diese dient als Grundlage für die psychodynamische Hypothesenbildung, also der Entwicklung einer Idee von unbewussten Aspekten, die zur Entstehung der psychischen Symptomatik wesentlich verantwortlich sind. Sofern eine Langzeittherapie durchgeführt werden soll, muss die Psychodynamik in einem anonymisierten Bericht festgehalten werden, der von einer:m Gutachter:in Ihrer Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle gelesen wird und wiederum die Übernahme der Kosten einer Psychotherapie befürwortet bzw. ablehnt. Für Kurzzeittherapien besteht i. d. R. keine Berichtspflicht. Sollte eine Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie umgewandelt werden, ist wiederum ein entsprechender Bericht zu verfassen. Den Antrag zur Kostenübernahme einer Psychotherapie stellen Sie bei Ihrer privaten Krankenkasse bzw. Beihilfestelle. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die Anforderung der hierzu notwendigen Unterlagen. Behandlungen von gesetzlich Versicherten im sogenannten Kostenerstattungsverfahren sind prinzipiell möglich. Die Bundespsychotherapeutenkammer hat auf Ihrer Homepage wichtige Hinweise hierfür zusammengestellt. Selbstzahler:innen können unabhängig von gesonderten Antragsverfahren unkompliziert eine Behandlung bei mir beginnen.

Behandlungsvertrag

Im Rahmen privater Behandlungen, wird Ihnen monatliche eine Rechnung ausgestellt, die Sie selbst zu tragen haben. Ich rechne nicht direkt mit den Kostenträgern (private Krankenkassen, Beihilfestellen) ab. Mit Beginn der Behandlung in meiner Praxis schließen Sie einen Behandlungsvertrag mit mir ab. Dieser enthält detaillierte Regelungen zu den formalen Rahmenbedingungen unserer Zusammenarbeit (Ausfallhonorar, Urlaubszeiten, Umgang mit Krisen, stationäre Aufenthalte etc.) und zur Abrechnung der erbrachten Leistungen. Der Behandlungsvertrag stellt eine rechtlich verbindliche Vertragsgrundlage her, die von beiden Seiten einzuhalten ist. Die Rechnungslegung erfolgt in der Regel nach der »Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen« (GOP) innerhalb der »Gebührenordnung der Ärzt:innen« (GOÄ). Die Beihilfestellen und privaten Krankenversicherungen übernehmen die hieraus entstehenden Kosten meistens vollständig. Bitte informieren Sie sich jedoch immer bei Ihrer Beihilfestelle bzw. Krankenkasse. In besonderen Fällen wird ein höherer Faktor angesetzt. Die Begründung hierfür, ergibt sich aus einem erhöhten Aufwand. Sofern dieser auf der Rechnung dargelegt wird, werden auch diese erhöhten Kosten häufig übernommen, ggf. tragen Sie selbst einen Differenzbetrag.

zum Seitenanfang

Über mich

Qualifikationen

  • Abschluss Psychologe Bachelor of Science im Jahr 2010
  • Abschluss Psychologe Master of Arts im Jahr 2012
  • Ausbildungsbegleitende Tätigkeit als Bezugsbetreuer im BEW
  • Psychologischer Psychotherapeut und Psychoanalytiker seit dem Jahr 2022
  • Lehrbeauftragter am Berliner Institut für Psychotherapie und Psychoanalyse (BIPP) seit dem Jahr 2023

Berufsrelevante Mitgliedschaften

  • Deutsche Psychoanalytische Gesellschaft (DPG)
  • Internationale Psychoanalytische Vereinigung (IPV/IPA)
  • Berliner Institut für Psychotherapie und Psychoanalyse (BIPP)
  • DPG AG am BIPP und DPG-Institut am BIPP
  • Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT)
  • Deutsche Psychotherapeut:innenvereinigung (DPtV)
  • Psychotherapeutenkammer Berlin (obligatorisch)
  • Eintragung ins Arztregister der KV Berlin (obligatorisch)

zum Seitenanfang